Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen rund um die aktuellen Verordnungen:
Vor Antritt der Fahrt:
- Alle Fahrten, auch die Transferfahrten, werden mit gründlich gereinigten und desinfizierten Fahrzeugen durchgeführt.
- Ihr Gepäck stellen Sie bitte links neben der hinteren Tür ab, es wird von unserem Fahrer in den Kofferraum verladen.
- Wir müssen Fahrgäste, die bei Beginn der Beförderung Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, von der Beförderung ausschließen.
- Alle Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände desinfizieren. Wir halten Desinfektionsmittel für Sie bereit. Verzichten Sie bitte auf Händeschütteln und Umarmungen und halten Sie die gängigen Hygienemaßnahmen ein.
- Jeder Fahrgast muss beim Betreten und Verlassen des Busses einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum selben Hausstand oder einem weiteren Hausstand gehört, einhalten und beim Betreten und Verlassen des Fahrzeugs sowie während des Aufenthaltes im Fahrzeug eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Wir sind verpflichtet folgende Daten von jedem Reisegast zu erfassen und für drei Wochen aufzubewahren:
Familienname, Vorname, vollständige Anschrift und Telefonnummer
Während der Fahrt:
- Während des Aufenthaltes im Fahrzeug (auch auf den Plätzen) muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Treten Krankheitssymptome bei einem Fahrgast während der Beförderung auf, ist der betroffene Fahrgast von anderen Personen abzusondern.
- Wir dürfen Ihnen nur verpackte Lebensmittel und geschlossene Getränke anbieten.
- Das Bord WC wird zu Beginn der Fahrt und nach jeder Pause desinfiziert.
- Es wird spätestens alle 2 Stunden eine Pause eingelegt, wo alle Gäste den Bus verlassen müssen. Dann wird der Bus durchlüftet und die Kontaktstellen, wie Griffe und das Bord WC werden desinfiziert.
Leistungen vor Ort, in Hotels, bei Ausflügen etc.
Wir weisen darauf hin, dass es während der Reise, in Hotels und bei den Ausflügen aufgrund von Hygienebestimmungen und Sonderregelungen zu Einschränkungen kommen kann. So wird derzeit in den meisten Hotels kein Buffet im Restaurant angeboten, stattdessen werden Sie am Platz bedient.
Bitte rechnen Sie auch hier mit Abstandsregeln und Maskentragepflicht. Da diese Regelungen dynamisch geändert werden können, können wir Ihnen erst unmittelbar vor der Reise die aktuellen Bedingungen mitteilen.
Allgemeiner Hinweis zu den speziellen Vorkehrungen und Regelungen
Aufgrund der aktuellen Besonderheiten und Sicherheitsvorkehrungen können durch die behördlichen Auflagen möglicherweise nicht alle gebuchten Leistungen vollständig in Anspruch genommen werden
und Einschränkungen entstehen. Derartige Einschränkungen gelten aufgrund der Sondersituation um die COVID-19 bzw. Coronavirus Pandemie nicht als Reisemangel (zum Beispiel könnten Schwimmbäder und Saunen geschlossen sein).
Nachstehend finden Sie die aktuelle Verordnung für Busreisen des Landes Niedersachsen:
Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (Nds. GVBl. S. 97, verkündet als Artikel 1 der VO vom 8. Mai 2020, Nds. GVBl. S. 97) § 2n
§ 2 n Touristische Busreisen
(1) Die Durchführung von und die Teilnahme an touristischen Busfahrten sind gestattet, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer sicherstellt, dass jeder Fahrgast beim Betreten und Verlassen des Fahrzeugs sowie während des Aufenthalts im Fahrzeug eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt; § 9 ist entsprechend anzuwenden. Während des Aufenthalts im Fahrzeug hat jede Person, soweit die Zahl der Fahrgäste dies zulässt, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten, die nicht zum selben Hausstand, zu einem weiteren Hausstand oder zu einer gemeinsamen Reisegruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist verpflichtet, Hygienemaßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern, und sich nach den ‚Gemeinsamen Empfehlungen des Omnibusgewerbes bei Wiederaufnahme des Busreiseverkehrs/Gelegenheitsverkehrs‘ vom 6. Mai 2020 richten. Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat sicherzustellen, dass während der Nutzung des Fahrzeugs für die touristische Busreise die Klimaautomatik des Fahrzeugs auf eine Dauerventilation eingestellt ist, um einen stetigen Luftaustausch für die Fahrgäste zu gewährleisten. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist verpflichtet, den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer eines jeden Fahrgastes zu dokumentieren und die Daten für die Dauer von drei Wochen nach der Beendigung der Fahrt aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachverfolgt werden kann. Andernfalls darf die Dienstleistung nicht erbracht werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Fahrt sind die Daten des betreffenden Fahrgastes zu löschen.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf touristische Busreisen in oder durch Niedersachsen, die in einem anderen Bundesland begonnen haben, wenn die Regelungen dieses Bundeslandes über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 für touristische Busreisen während der Fahrt in oder durch Niedersachsen eingehalten werden; dies gilt auch für mehrteilige touristische Busreisen mit Übernachtung.